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Gerichts-Prozesse in der Stadt Usedom 1716-1736

von André Leichsenring

Die Aufstellung der Straffprozesse in der Stadt Usedom ist den Steuerakten des königlich-preußischen Amtes Pudagla auf der Insel Usedom in Vorpommern entnommen.

Vom 28.5. bis 4.8.1725 fand eine Untersuchung und Vermessung aller Dörfer des Amtes Pudagla statt. Die Leitung dafür hatten "Domain-Cammer-Vizedirector von Bonin und Regierungs-Kriegs- und Domain-Rath von Laurens". Es ist die erste gründliche Untersuchung der Dörfer seit der schwedischen Landesaufnahme 1698 und ebenfalls die erste seit Inbesitznahme Usedoms durch Preußen im Verlauf des Nordischen Krieges (1700-1720). In der Folgezeit wurden die Revisionen und Anschläge aller 6 Jahre erneuert.

Die frühen Akten bis 1740 sind noch wenig formalisiert und verzeichnen alle für die königliche Verwaltung wichtig erscheinenden Gegebenheiten im Amt, darunter auch die Gerichtsprozesse in der Stadt Usedom. Die Stadt Usedom selbst war nicht Teil des Amtes Pudagla, sondern hatte seit dem Mittelalter eine eigenständige Verwaltung. Die Gerichtsbarkeit der Stadt bezog sich daher auch nur auf Einwohner bzw. Straffälle in der Stadt. Man kann deshalb davon ausgehen, daß alle in den Fällen genannten Personen zum damaligen Zeitpunkt Einwohner der Stadt Usedom waren.

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